Gaskunden werden gestärkt
„Gasversorger dürfen nicht machen, was sie wollen. Kartellbehörden und Gerichte können prüfen, ob Erdgasversorger bei der Preisbildung und Preiserhöhung ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher in Deutschland“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (KVR 2/08). „Entscheidend ist, dass der Bundesgerichtshof, anders als noch die Vorinstanz, die marktbeherrschende Stellung örtlicher Erdgasversorger bejaht hat. Das ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Missbrauchsüberprüfungen möglich sind und möglich bleiben.“
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Celle, hatte entschieden, dass die Stadtwerke Uelzen keine marktbeherrschende Stellung hätten. Die Stadtwerke seien auf dem Angebotsmarkt für Wärmeenergie tätig und konkurrierten mit Anbietern anderer Energieträger, wie Heizöl, Strom und Fernwärme. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hob der Bundesgerichtshof auf. Er stellte fest, dass maßgeblich der Markt für die Versorgung von Kleinkunden mit Erdgas sei. Einen einheitlichen Wärmeenergiemarkt gebe es nicht, weil der Endkunde seine Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen könne. „Das ist richtig, Gaskunden können nicht einfach nach einer Preiserhöhung auf einen anderen Energieträgen wechseln, das heißt von Gasheizung zu Ölheizung oder auf Fernwärme“, sagte Siebenkotten.
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