BGH: Preiserhöhungen ungültig
Kritik kam in einer ersten Stellungnahme vom Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Mit dem heutigen Urteil hat es der Bundesgerichtshof leider versäumt, endlich Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Gaslieferverträgen zu schaffen. Nach diesem Urteil bleibt weiterhin unklar, wie in den Verträgen Preisanpassungsklauseln ausgestaltet sein müssen, damit sie auch gerichtsfest sind“, sagte Martin Weyand, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDEW, in einer ersten Bewertung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Für eine endgültige Beurteilung müsse erst die noch nicht vorliegende schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.
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