BGH: Preiserhöhungen ungültig

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bestimmte Preiserhöhungen bei Sondervertragskunden unzulässig sind. Die Preiserhöhungen dürften sich nach dieser Entscheidung nicht nur auf Änderungen der Tarife beziehen. Damit hat ein Gasversorger nicht automatisch das Recht auf Preiserhöhungen. Dieses Recht muss sich der Versorger über eine Klausel im Vertrag sichern. Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Entscheidung begrüsst, so der Verbandsvorsitzende Aribert Peters: "Wir stehen vor der Tatsache, dass Millionen Gasverbraucher in den vergangenen Jahre zuviel fürs Gas bezahlt haben, weil der Gasversorger zur Preiserhöhung nicht berechtigt war."

Kritik kam in einer ersten Stellungnahme vom Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Mit dem heutigen Urteil hat es der Bundesgerichtshof leider versäumt, endlich Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Gaslieferverträgen zu schaffen. Nach diesem Urteil bleibt weiterhin unklar, wie in den Verträgen Preisanpassungsklauseln ausgestaltet sein müssen, damit sie auch gerichtsfest sind“, sagte Martin Weyand, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDEW, in einer ersten Bewertung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Für eine endgültige Beurteilung müsse erst die noch nicht vorliegende schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Die meisten Gaskunden sind Sondervertragskunden. Ob auch Sie zuviel bezahlen, können Sie in unserem Vergleichsrechner überprüfen.

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