Kartellamt mit 2008 zufrieden
Das Bundeskartellamt ist mit dem Erreichten im Jahr 2008 zufrieden. Eine Reihe von Verfahren betrafen die Gasversorgunger, wie das Kartellamt in seinem Jahresrückblick erklärt:
Ein Meilenstein sind die Verfahren des Bundeskartellamts gegen eine Vielzahl von Gasversorgungsunternehmen wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung auf den Märkten für Gasendkunden. Mit dem Inkrafttreten des neuen §29 GWB zur verschärften Missbrauchsaufsicht im Energiebereich hat das Bundeskartellamt zu Beginn des Jahres 2008 eine zusätzliche Abteilung eingerichtet. Diese konnte bereits im März eine Reihe von Verfahren gegen Gasversorgungsunternehmen einleiten. Dabei richteten sich die Verfahren nicht nur gegen solche Unternehmen, die originär im Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamts liegen. Vielmehr haben Landeskartellbehörden einige Verfahren an das Bundeskartellamt abgegeben. Damit wurde die effiziente Verfolgung von Marktmachtmissbrauch gestärkt.
Bereits im November hat das Bundeskartellamt die Verfahren gegen die Gasversorger erfolgreich abgeschlossen. Die Verfahren wurden nach dem Vergleichsmarktkonzept geführt, bei dem Erlöse der betroffenen Unternehmen mit preisgünstigeren Anbietern verglichen werden. Das Bundeskartellamt hat hier weitestgehend auf Zusagenlösungen zurückgegriffen, bei denen die Unternehmen Zugeständnisse in Form von Bonuszahlungen an ihre Kunden oder verschiedene Preismaßnahmen machten. Die Vergleiche haben aber auch aufgezeigt, dass die Beschaffungskosten der Gasversorger keine weiteren Zugeständnisse zugelassen haben.
Gleichzeitig konnte das Bundeskartellamt Erfolge in den Gerichtsverfahren verzeichnen. Höchstrichterlich bestätigt vom Bundesgerichtshof wurde die Entscheidung zum marktbeherrschenden Duopol von RWE und E.ON im Energiesektor. Damit zeigt sich nach Ansicht des Kartellamtes im ablaufenden Jahr, dass die erfolgreiche Fusionskontrollpraxis des Bundeskartellamts auch von den Gerichten bestätigt wird.