Gasmarkt: Kartellamt prüft länger
Das Bundeskartellamt beabsichtigt, den von der EnBW geplanten Anteilserwerb in Höhe von 26 Prozent an der Oldenburger EWE AG länger zu prüfen. Das Bundeskartellamt informierte beide Unternehmen in einem Zwischenbescheid, dass die kartellrechtliche Prüfungsfrist auf den 9. März 2009 neu festgesetzt wurde. Die EnBW und die EWE haben dieser Verlängerung zugestimmt.
Eine derartige Fristverlängerung ist nach Einschätzung der EnBW angesichts der Komplexität der angestrebten Transaktion, die als größte ihrer Branche seit 2004 gilt, nicht ungewöhnlich. Grund für die Fristverlängerung sind Bedenken des Bundeskartellamtes im Hinblick auf eine mögliche Konzentration in regionalen Gasmärkten infolge des geplanten Anteilserwerbs. Die EnBW ist zuversichtlich, dass im Rahmen des nun verlängerten Prüfverfahrens die noch offenen Punkte geklärt werden können.
Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamts würde der Zusammenschluss auf den Gasmärkten in Ostdeutschland zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Beteiligungsunternehmen der EnBW und der EWE führen. Insbesondere ist zu erwarten, dass in den Gremien der bedeutenden ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen ENSO Energie Sachsen Ost AG und DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH bei der Gasbeschaffung auf die Interessen der VNG Rücksicht genommen wird. Dadurch würde der Absatz des marktbeherrschenden Ferngasunternehmens Verbundnetz Gas AG (VNG) weiter abgesichert. Daneben wäre auch die Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen zu erwarten, die ENSO und DREWAG auf ihren regionalen bzw. lokalen Gasmärkten bei der Belieferung von Weiterverteilern und Endkunden innehaben, und zwar durch Schwächung des von der VNG auf diese Märkte ausgehenden potenziellen Wettbewerbs.