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Bundesgerichtshof stärkt Wettbewerb
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Verbot langfristiger Gaslieferverträge bestätigt und damit den Wettbewerb gestärkt. Dagegen geklagt hatte E.on Ruhrgas, Deutschlands größter Erdgasimporteur. Mit den regionalen Versorgern hatte E.on Ruhrgas früher Lieferträge mit Laufzeiten von zum Teil 15 bis 20 Jahren geschlossen.
Diese Praxis hatten verschiedene Gerichte verboten, nachdem dies vom Kartellamt moniert wurde. Den regionalen Lieferanten wrd so mehr Spielraum beim Gaseinkauf gewährt, Wettbewerber können wieder Angbeote machen.