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Ausnahme für "Opal"
Die Bundesnetzagentur hat für die Gaspipeline "Opal" eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Nach der Fertigstellung sei die 480 Kilometer lange Opal von Regulierungsmaßnahmen hinsichtlich des Netzzugangs und der Preisgestaltung weitestgehend ausgenommen, erklärte die Bonner Behörde am Mittwoch. Die Regulierer begründeten ihre Entscheidung bei Opal mit der teilweisen Funktion als Verbindungsleitung. Opal soll von der noch im Bau befindlichen Ostseepipeline "Nord Stream" Gas von Greifswald nach Tschechien transportieren.
Opal transportiert das von der Ostseepipeline (Nord Stream) aus Russland herangeführte Gas vom Übergabepunkt Greifswald auf dem Festland weiter. Die OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) verläuft von Greifswald bis zur tschechischen Grenze in der Nähe von Olbernhau/Brandov.
"Die heutige Entscheidung gibt ein klares Signal für die landseitige Anbindung der Ostseepipeline und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Europa. Gerade nach den jüngsten Problemen bei der europäischen Gasversorgung gibt die Bundesnetzagentur grünes Licht für neue Investitionen in die Pipeline-Infrastruktur. Die rechtzeitige Anbindung der Nord Stream ist durch diese Entscheidung sichergestellt. Wenn für solche Leitungen, wie dies bei der OPAL der Fall ist, noch ein besonders hohes Investitionsrisiko festgestellt wird, können sie befristet von der Regulierung ausgenommen werden. Durch die Beschränkung auf eine Teilausnahme und durch verschiedene Auflagen, wie z. B. zum Engpassmanagement und zur Entflechtung, haben wir einvernehmlich mit dem Bundeskartellamt auch sichergestellt, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb entstehen," sagte Kurth. "Nach Abschluss des nationalen Verfahrens legen wir jetzt die Entscheidung der Europäischen Kommission vor", so Kurth abschließend.