Mieterbund fordert Geld für energetische Sanierung
„Vermietern kommt bei der energetischen Modernisierung und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien eine erhebliche Verantwortung zu. Sie sind aber keinesfalls Opfer eines ‚Nutzer-Investor-Dilemmas“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips. Die Erhöhung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand ist auch im Interesse der Vermieter. Wer heute nicht in die energetische Verbesserung seiner Wohnungsbestände investiert, wird morgen nicht mehr marktfähig sein und im Wettbewerb um den Mieter als Kunden unterliegen. Falsch ist zudem die These, der Mieter hätte den Nutzen der Modernisierung und der Vermieter trage die Kosten. Die Kosten tragen die Mieter. Vermieter sind berechtigt, 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen. In den meisten Fällen übersteigt die Mieterhöhung die mögliche Einsparung bei den Heizkosten. „Wenn es ein Dilemma gibt, dann das, dass die Wohnung für viele Mieter nach der energetischen Modernisierung teurer wird, weshalb einkommensschwächere Haushalte sich modernisierte Wohnungen oft nicht mehr leisten können“, erklärte Rips.
Als Anreiz für Vermieter, zur Finanzierung der Modernisierungskosten und damit zur Begrenzung möglicher Mieterhöhungen sind öffentliche Fördermaßnahmen unverzichtbar. Sie müssen, wie zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, verstetigt und ausgebaut werden. „Bis zum Jahr 2020 sind 2 Milliarden Euro im Jahr bereitzustellen“, sagte Rips. „Wichtig ist, sicherzustellen, dass diese Förderung von Vermietern auch abgerufen wird. Wenn nicht, müssen Mieter bei der Berechnung der Modernisierungs-Mieterhöhung so gestellt werden, als wenn die Modernisierung öffentlich gefördert worden wäre.“
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