BGH prüft Klausel in Gasverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet voraussichtlich im Juli, ob sich Hunderttausende Gaskunden mit Sonderverträgen leichter gegen Preiserhöhungen wehren können.
Da mehr als 90 Prozent der Gaskunden diese Verträge mit ihren Energieversorgern abgeschlossen haben, hat das Urteil nach einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ weitreichende Bedeutung. In dem Musterprozess klagen Verbraucherschützer gegen die Preisanpassungsklausel eines Gasversorgers in Niedersachsen. Im Vertrag mit seinen Sonderkunden behält sich das Unternehmen vor, „den Festpreis und den Vertragspreis anzupassen.“
Exakt diese Kann-Bestimmung ist nach Ansicht von Verbraucherschützern unwirksam, denn der Gasversorger verpflichte sich nicht, auch Preissenkungen an den Kunden weiterzugeben. Ein Gaskunde aus Berlin wehrt sich in einem Parallelverfahren ebenfalls dagegen, dass sein Versorger sich nicht zur Weitergabe von Preissenkungen verpflichtet hat.