BGH-Urteil stärkt Gaskunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Gasversorger Preise nicht beliebig anpassen können. Vom Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) wird dieses verbraucherfreundliche Urteil begrüßt. Gäbe es in Deutschland allerdings funktionierenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt, müssten Kunden keine jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit der alten Energiewirtschaft führen, sondern könnten stattdessen ganz einfach ihren Gasanbieter wechseln. Mit den beiden BGH-Urteilen wurde nun klargestellt, dass Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen dann unwirksam sind, wenn sie zwar das Recht zur Preiserhöhung, nicht aber die Pflicht zur Senkung des Preises beinhalten.
Diese BGH-Rechtsprechung zeigt nach Ansicht des bne, dass der Rechtsschutz für Verbraucher in Deutschland funktioniert. „Am besten werden Kunden allerdings vor überhöhten Preisen geschützt, wenn sie die Möglichkeit haben, einfach und schnell zu einem neuen Gasanbieter zu wechseln“, erläutert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Rechtsweg sei teuer, langwierig und sein Ausgang nicht vorhersagbar.