Gasversorgung im Notfall
Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Jochen Homann: "Wir brauchen eine solidarische Gaskrisenvorsorgepolitik in Europa. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße - sie muss auf ausreichenden Eigenanstrengungen der Mitgliedstaaten und auf kommerzieller Basis beruhen. Deswegen plädiere ich für die Einführung eines Mindeststandards bei der Krisenvorsorge. Die Mitgliedsstaaten sollten einen bestimmten Anteil ihrer Importe beispielsweise durch Speicher, unterbrechbare Verträge oder Ersatzbrennstoffe abdecken. Dabei sollen sie aber frei sein bei der Wahl der konkreten Mittel."
Auch Gasspeicher können zur Solidarität beitragen. Wichtig ist aber, dass ihre Nutzung auch im Krisenfall aus Gründen der Wettbewerbsneutralität auf kommerzieller Grundlage erfolgt. Um Solidaritätsmaßnahmen zu erleichtern, sollten zentrale Gaspipelines in beide Fließrichtungen (sog. "reverse flow") innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten nutzbar sein, jedoch muss Wirtschaftlichkeit gegeben sein. Darüber hinaus sollte ein mehrstufiger Ansatz der Krisenvorsorge und -bewältigung gewählt werden: verantwortlich sind primär die Unternehmen, dann die EU-Mitgliedstaaten und, erst wenn nötig, die EU selbst. In Krisenfällen sollte darüber hinaus wirksame regionale Zusammenarbeit stattfinden, damit schnelles Handeln möglich ist, bevor die gesamte EU einbezogen wird.
Ähnlich sieht das der BDEW: "Die Rolle der Unternehmen muss deutlich hervorgehoben werden, statt sehr niedrige Schwellen für ein staatliches Eingreifen auf europäischer Ebene anzusetzen und die Befugnisse der Kommission auszuweiten. Ein zu frühzeitiges Eingreifen der EU-Kommission führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Versorgungssicherheit, da die Gefahr besteht, dass nationale Verantwortung an die EU delegiert wird", betonte Müller. Jeder Mitgliedstaat müsse aber zuerst die eigenen Instrumente zur Sicherung der Versorgung ausbauen, bevor er Solidarität im Krisenfall einfordern könne.
Der dreistufige Gemeinschaftsmechanismus habe sich gerade während der Liefersituation im Januar dieses Jahres bewährt und müsse auch in der neuen Verordnung ausdrücklich verankert werden. Der Mechanismus legt fest, dass im Falle von Lieferunterbrechungen zunächst die Unternehmen für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind, dann die Mitgliedstaaten und erst zum Schluss die EU.
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