Gaspreise zu hoch
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Gaspreis-Rechtsprechung wird nach Ansicht des Fachverbandes Biogas kaum Auswirkungen auf die Anpassung der Endkundenpreise für Gas haben. Damit bekräftigt der Fachverband, der als größte deutsche und europäische Interessenvertretung für die Nutzung von Biogas eintritt, die Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vom Vortag.
„Erst wenn der Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Gang kommt, werden auch die Gaskunden in den Genuss von Wettbewerbspreisen kommen“, fasst Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas, die Situation zusammen. Die bisherigen Regelungen zur Öffnung des Gasnetzes haben nicht dazu beigetragen, die starren Strukturen auf dem Gasmarkt, der von wenigen Netzbetreibern und Versorgern geprägt wird, zu erneuern. Die öffentliche Debatte um die Weitergabe von gesunkenen Weltmarktpreisen an die Gaskunden in den vergangenen Jahren unterstreicht dies. Auch die ehrgeizigen Pläne der Bundesregierung, bis 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan pro Jahr in das Erdgasnetz einzuspeisen, sind in Gefahr, da mangels Investitionssicherheit für die Biogas-Branche Ende 2008 erst 0,7 Prozent erreicht waren.
Aus diesen Gründen forderte der Fachverband Biogas jüngst ein eigenständiges Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE), das nach den Erfolgsprinzipien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestaltet sein soll. „Wir müssen den Erfolg des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom Stromsektor auf den Gasmarkt übertragen“, sagt Josef Pellmeyer. Innerhalb von neun Jahren hat das EEG dafür gesorgt, dass bereits 18 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Weltweit wurden Festvergütungssysteme nach dem Vorbild des deutschen EEG in über 40 Ländern eingeführt.