Gasag will kein Geld an Kunden zurückzahlen
Nach Auffassung der Berliner Verbraucherzentrale stehen den Kunden dagegen Rückzahlungen der Gasag zu. Es komme nicht darauf an, ob das Unternehmen die geforderten Preise für angemessen halte oder nicht. „Ohne wirksame Preiserhöhungsklausel durfte die Gasag die Preise nicht erhöhen“, argumentierte die Verbraucherzentrale.
Daher hätten alle Sondervertragskunden in den Gasag-Tarifen „Vario“, „Aktiv“ und „Fix“ einen Anspruch auf Rückzahlung. Die Kunden sollten darauf achten, dass Rückzahlungsansprüche bei der Gasag bis Jahresende verjährten.
(ddp/wle/kos)
(ddp/wle/kos)
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