Senatorin rät Verbrauchern zu Klage gegen Gasag

Nach der Ablehnung von Rückzahlungen durch die Berliner Gaswerke (Gasag) hat die Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Linke) den Kunden die Einleitung rechtlicher Schritte empfohlen. Nach der Entscheidung des Unternehmens bleibe den betroffenen Berlinern nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Rückzahlungen vor Gericht geltend zu machen, sagte Lompscher am Dienstag in Berlin.
 
Sie rate den Verbrauchern daher, zu klagen und dabei die Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Die Senatorin sagte, sie bedauere die Entscheidung der Gasag, keine Rückzahlungen an Kunden zu leisten. Ein anderes Ergebnis der Auswertung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) wäre „wünschenswert und verbraucherfreundlich“ gewesen.
 
Die Gasag hat am Montag mitgeteilt, dass das Unternehmen mögliche Rückzahlungsforderungen von Kunden zurückweise. Dagegen stehen den Kunden nach Auffassung der Berliner Verbraucherzentrale Rückzahlungen der Gasag zu. (ddp/mio/kos)