Weiterer Gasanbieter muss Kunden entschädigen
Regionalgas Euskirchen muss wegen einer unwirksamen Preisklausel einen Kunden entschädigen, der gegen die vorgenommenen Gaspreiserhöhungen geklagt hatte.
Der Gasversorger Regionalgas Euskirchen hatte seinen Sondervertragskunden in den Jahren 2005 und 2006 mehrmals die Gaspreise erhöht und sich dabei auf eine Preisklausel berufen, die der Bundesgerichtshof Ende letzten Jahres als unwirksam zurückgewiesen hat. Das berichtet der Kölner Stadtanzeiger.
Der Gasanbieter Regionalgas Euskirchen versorgt knapp 60.000 Kunden mit Gas, von denen die meisten mit einem Sondervertrag ausgestattet sein sollen. Gesamtförderungen in Millionenhöhe erwartet das Unternehmen in Folge des Urteils aber nicht, da die Fälle nicht miteinander vergleichbar seien und erst wenige Kunden Widerspruch eingelegt haben.