Kunde klagt erneut gegen Gasag
Der BGH hatte am 15. Juli der Klage des Mannes stattgegeben und eine Preisklausel in seinem Kundenvertrag für ungültig erklärt (Az. VIII ZR 225/07). Diese Klausel befindet sich auch in Verträgen von mehr als 300.000 Gasag-Kunden. Das Urteil hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil Experten vermuten, dass auch andere Strom- und Gasversorger ähnliche, jetzt für ungültig erklärte Preisklauseln in ihren Verträgen stehen haben. Diese könnten mit Verweis auf das Urteil nun angefochten werden.
Verbraucherschützer haben die Gasag bereits aufgefordert, allen betroffenen Kunden das mit den beiden Preiserhöhungen zusätzlich eingenommene Geld zurückzuzahlen. Laut Schätzungen wären das im Schnitt rund 150 Euro je Kunde. Die Gasag lehnte das mit dem Argument ab, dass selbst dann, wenn das Unternehmen eine unbeanstandete Preisklausel verwendet hätte, seine Kunden zu keiner Zeit einen anderen Preis bezahlt hätten. Ein Rückzahlungsanspruch ergebe sich aus dem BGH-Urteil nicht. Um das zu widerlegen, will der Rentner in etwa zwei Wochen Klage beim Amtsgericht in Berlin-Tiergarten einreichen. (ddp/chs/pon)
Vielleicht interessiert Sie auch: