Bauherren müssen erneuerbare Energien nutzen
Wer seit 1. Januar 2009 neu baut und seinen Bauantrag (oder seine Bauanzeige) einreicht, der muss nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) bauen. Das heißt, er muss für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise erneuerbare Energien nutzen.
Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Kontrolliert werden die Umsetzung des EEWärmeG und der Einsatz erneuerbarer Energien normalerweise von den zuständigen Bauämtern. Dort müssen in der Regel bis drei Monate ab dem Inbetriebnahmejahr der Anlagen alle technischen Nachweise vorliegen.
Ausstellen kann die Nachweise in der Regel der Anlagenhersteller oder der Installateur. Die meisten Nachweise, wozu auch Lieferantenabrechnungen für Biomasse fallen, müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, um spätere Kontrollen zu ermöglichen. Weitere Informationen unter www.vpb.de.
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