Gasversorger hat wechselwillige Gaskunden behindert
Der Gasversorger Badenova, der auch eine Netzgesellschaft betreibt, hat wechselwillige Gaskunden behindert: Eine juristisch einwandfreie Kündigung wurde nicht korrekt an die Netzgesellschaft weitergeleitet, so dass die Lieferanmeldung des Kunden zurückgewiesen wurde.
Darüber hinaus hat der Gasversorger ihrem wechselwilligen Kunden die gewünschte Kündigungsbestätigung verwehrt und den Kunden mit einem Schreiben, in dem eine noch nicht vollzogene Kündigung suggeriert wurde, verunsichert.
In einem jetzt geschlossenen Vergleich mit dem betroffenen Gasversorger PCC Energie hat sich Badenova dazu verpflichtet, wechselwillige Gaskunden nicht mehr durch unlautere bürokratische Hürden zu behindern. Der Fall zeigt, wie wichtig die Trennung zwischen Gasvertrieb und Netzbetrieb für den Wettbewerb auf dem deutsche Gasmarkt ist.