E.on Hanse droht Niederlage gegen „Gaspreisrebellen“
Der Streit dauert nun schon viereinhalb Jahre: 54 E.on Hanse-Kunden haben im Jahr 2005 eine sogenannte Feststellungsklage gegen den Gasversorger erhoben, in der sie die Rechtmäßigkeit von vorgenommenen Gaspreiserhöhungen anzweifeln. Das Landgericht Hamburg ist nun offenbar zu dem Schluss gekommen, dass die Preiserhöhungen unrechtmäßig erhoben wurden.
„Die Formulierung der Preisanpassungsklausel ist nicht klar und nicht verständlich. Die Gaskunden können daraus nicht ersehen, was auf sie zukommt", sagte der Vorsitzende Richter nach Angaben der „Welt“ . Das Unternehmen hat unterdessen schon angekündigt, in Berufung zu gehen, falls der Klage der „Gaspreisrebellen" stattgegeben wird.
Für E.on Hanse steht dabei mehr auf dem Spiel als Entschädigungszahlungen an die 54 „Gaspreisrebellen". Neben diesen Klägern gibt es rund 30.000 weitere E.on-Hanse-Kunden, die seit bekannt werden der Klage nur unter Vorbehalt zahlen oder den Gaspreis sogar in Eigenregie gekürzt haben.