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Heizung in Mietwohnungen muss funktionieren
Wenn die Heizung in der Heizperiode nicht funktioniert, dürfen die Mieter zu besonderen Maßnahmen greifen, die von der Minderung der Mietzahlungen bis hin zu einer fristlosen Kündigung reichen können.
Während der Heizperiode sollte die Wohnung zwischen 6 und 23 Uhr auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius, zwischen 23 und 6 Uhr bis auf 18 Grad Celsius aufgeheizt werden können. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Deutschen Mieterbund (DMB). Auch bei der Warmwasser-Produktion gibt es Richtwerte: Wasser sollte bis auf 45 Grad Celsius erhitzt werden können.
Können diese Richtwerte nicht eingehalten werden, sind Mieter gegenüber dem Vermieter dazu berechtigt, eigenständig Mietminderungen vorzunehmen. Wenn die Heizung überhaupt nicht funktioniert, ist sogar eine fristlose Kündigung rechtlich legitim.