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Berliner Gaskunden siegen vor Gericht
Gasverbraucher haben mit einer Sammelklage gegen den Bremer Energieversorger swb vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg gehabt. Die Karlsruher Richter gaben am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung der Klage gegen Preiserhöhungen statt, wie der BGH mitteilte. Zur Begründung hieß es, die Preisanpassungsklauseln seien wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam.
Gegen die Preiserhöhungen zwischen Oktober 2004 und Januar 2006 hatten knapp 60 Kunden, die von der Verbraucherzentrale unterstützt wurden, eine Sammelklage gegen die swb eingereicht. Im Mai 2006 gab das Landgericht Bremen der Klage in erster Instanz statt. Im November 2007 erklärte auch das Hanseatische Oberlandesgericht die Preiserhöhungen für unwirksam. Konkret ging es um vier Erhöhungen von 4,01 Cent auf 5,55 Cent pro Kilowattstunde.
Nach Ansicht der Bremer Verbraucherzentrale können die Kläger und auch Verbraucher, die Widerspruch eingelegt haben, mit Erstattungen rechnen. Bei einem Verbrauch von 25.000 Kilowattstunden jährlich müsste die swb zwischen 400 und 500 Euro überweisen, teilte die Verbraucherzentrale mit. Noch nicht abschließend juristisch geklärt sei die Frage, ob auch Verbraucher einen Erstattungsanspruch haben, die bisher noch nichts unternommen haben.
Das betroffene Unternehmen teilte dagegen mit, die erneute Entscheidung des BGH ändere "nichts an der Angemessenheit der Preisstellung der swb in der Vergangenheit". Somit seien etwaige Rückzahlungsbegehren von Kunden unbegründet, "denn kein Kunde hat zu viel bezahlt". Der Energieversorger wolle nach Vorliegen der Urteilsbegründung in vier bis sechs Wochen "die daraus abzuleitenden Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen", sagte Finanzvorstand Torsten Köhne.
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