Gericht lehnt Klage gegen Opal-Genehmigung ab
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat einen Eilantrag eines Landwirts in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Baugenehmigung für die in Bau befindliche Ostseepipeline-Anbindungsleitung (Opal) zurückgewiesen.
Der Kläger könne nicht geltend machen, dass er durch den vom Bergamt Stralsund erlassenen Planfeststellungsbeschluss in seinen eigenen Rechten verletzt werde, hieß es zur Begründung.
Der Antragsteller hatte erst nach Ablauf der Einwendungsfrist ein Grundstück erworben, durch das die künftige Trasse unterirdisch verlegt werden soll. Da auch keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen gewesen sei, habe sich der Landwirt nicht als Eigentümer gegen das Planvorhaben einbringen können, sagte eine Gerichtssprecherin.
Am Oberverwaltungsgericht Greifswald sind derzeit noch mehrere Eilrechtsschutz- und Klageverfahren anhängig, darunter eine Klage der Concord Power Nordal GmbH in Hamburg, die den Bau einer eigenen Gas-Pipeline von Lubmin nach Börnicke bei Berlin plant. (ddp/som/mwa)
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