Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Gasag
Da sich der Gasversorger weiterhin weigere, seinen Kunden die ohne Rechtsgrund gezahlten Preiserhöhungen zurückzuerstatten, müsse jeder Betroffene nun einzeln vor Gericht sein Geld einfordern. Nach Ansicht der Verbraucherschützer droht dem Gasversorger „eine Prozesslawine, die Rückzahlungen im mehrstelligen Millionenbereich nach sich ziehen wird“. Um zu verhindern, dass die Forderungen aus dem Jahr 2005 verjährten, sollten Betroffene bis Jahresende einen Mahnbescheid beantragen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale, Jürgen Keßler.
Die Verbraucherzentrale forderte die Gasag erneut auf, die von ihr „unrechtmäßig einbehaltenen überhöhten Entgelte“ unverzüglich an die Verbraucher zurückzahlen. Im Juli hatte die Gasag einen Prozess um die unzulässigen Preiserhöhungen im Jahr 2005 verloren. Der Bundesgerichtshof gab der Klage eines Kunden statt und erklärte eine Tarifanpassungsklausel in seinem Vertrag für ungültig. Diese Klausel befindet sich in Verträgen von mehr als 300.000 Gasag-Kunden.
(ddp/bfi/muc)
(ddp/bfi/muc)
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