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Energieausweis: Bald strengere Richtlinien

Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen. Der DMB begrüßt die schärferen Regelungen für den Energieausweis. Wichtig sei vor allem, dass der Hauseigentümer schon in Wohnungsanzeigen oder auf Immobilienportalen Informationen zum Energiebedarf veröffentlichen muss.
Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich am 7. Dezember 2009 im Europäischen Rat und Anfang 2010 im Europäischen Parlament verabschiedet, so dass die Richtlinie Mitte 2010 veröffentlicht werden kann. Die EU-Länder, unter anderem Deutschland, haben dann zwei Jahre Zeit, also längstens bis 2012, die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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