Gaspreiserhöhung: E.on Avacon verliert vor Gericht
In erster Instanz hat das Landgericht Hannover der Klage von rund 50 Gaskunden des Gasversorgers E.on Avacon stattgegeben und die Preisanpassungsklausel in den Sonderverträgen als unwirksam erklärt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Klausel zu ungenau formuliert sei. In der Klausel heißt es, dass die Gaspreise bei einer „nachhaltigen Preisänderung“ im Heizölmarkt entsprechend angepasst werden. Das Unternehmen kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen. Das berichtet der NDR.
Die Hamburger Verbraucherzentrale hat unterdessen eine Sammelklage gegen E.on Hanse angekündigt, um die Erstattung überhöhter Gaspreise durchzusetzen. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg ebenfalls die Preisänderungsklausel in den Verträgen des Unternehmens als unwirksam erklärt.