Gaspreisen vorsorglich widersprechen
„Wer widerspricht, hält sich die Möglichkeit offen, Geld zurückzufordern", macht Christian Michaelis, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, klar. Angesichts der aktuellen Preiserhöhungen sieht er derzeit praktisch alle Gaskunden von der Frage des Widerspruchs betroffen. Letzter Termin für den Widerspruch ist die Jahresrechnung.
Auch wer zukünftig zu einem anderen Versorger wechselt, kann Preiserhöhungen des alten Versorgers, die in der Jahresrechnung ausgewiesen sind, widersprechen. Aus Beweisgründen sollte der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.