Gaspreisen vorsorglich widersprechen

04.12.2009 von
Gaskunden, die ihre Jahresrechnung unbeanstandet hinnehmen, erklären sie sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Preis einverstanden. Wird im Nachhinein klar, dass der Energiepreis überhöht war, können Kunden dann keine Rückforderungen mehr stellen. Die Verbraucherzentrale rät daher allen Energiekunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, zum vorsorglichen Widerspruch gegen den erhöhten Preis.
 
„Wer widerspricht, hält sich die Möglichkeit offen, Geld zurückzufordern", macht Christian Michaelis, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, klar. Angesichts der aktuellen Preiserhöhungen sieht er derzeit praktisch alle Gaskunden von der Frage des Widerspruchs betroffen. Letzter Termin für den Widerspruch ist die Jahresrechnung.
 
Auch wer zukünftig zu einem anderen Versorger wechselt, kann Preiserhöhungen des alten Versorgers, die in der Jahresrechnung ausgewiesen sind, widersprechen. Aus Beweisgründen sollte der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.

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