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Gaspreiserhöhungen: Ansprüche verfallen!
Verbraucher, die aufgrund unwirksamer Gaspreiserhöhungen aus dem Jahr 2006 noch Rückforderungen an einen Gasversorger durchsetzen wollen, sollten diese Ansprüche noch in diesem Jahr anmelden. Ansonsten laufen sie Gefahr, dass die Ansprüche verfallen.
Das gilt zum Beispiel für Ansprüche an die ehemalige RWE Westfalen Weser Ems AG, wie die „Welt" unter Berufung auf einen Experten der Verbraucherzentrale Bayern berichtet: Verbraucher, die sich bis Silvester nicht bei der RWE melden, werden in jedem Fall leer ausgehen.
Jedes Jahr verzichten Verbraucher freiwillig auf ausstehende Forderungen in Millionenhöhe, weil sie ihre Ansprüche nicht fristgerecht anmelden. Gaskunden sollten besonders aufmerksam sein, da die Gaspreiserhöhungen verschiedener Anbieter durch ein Gerichtsurteil als unwirksam zurückgewiesen wurden. Grund dafür sind ungenaue Formulierungen sogenannter Preisanpassungsklauseln.