Verbraucherzentrale Berlin verklagt die Gasag
Hintergrund der Klage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) , wonach eine von der Gasag in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war. Am 13. Oktober beschloss der BGH, dass er ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2008 nicht zur Revision zulassen wird.
Die Verbraucherzentrale vertrat die Auffassung, dass allen Gasag-Kunden, deren Verbrauch nach den Tarifen „Aktiv“ oder „Vario“ abgerechnet wurde, Rückzahlungsansprüche zustehen. Die Gasag weigert sich nach Angaben der Verbraucherschützer jedoch, die einbehaltenen überhöhten Entgelte an die Verbraucher zurückzuzahlen.
Weil Monate vergehen werden, bis über die Klage entschieden ist, appellieren die Verbraucherschützer an die betroffenen Kunden, ihr Recht bis zum 31. Dezember 2009 per gerichtlichen Mahnbescheid oder per Klage einzufordern. Es reiche nicht, weitere Zahlungen an die Gasag unter Vorbehalt zu leisten oder die Gasag selbst zur Rückzahlung aufzufordern, hieß es weiter.
Bei der Verbraucherzentrale gibt es zudem ein Informationspaket für Gasag-Kunden, dass die notwendige Vorgehensweise erläutert und 24 der in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.
(ddp/clp/kos)