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E.on Ruhrgas einigt sich mit EU-Kommission

E.on Ruhrgas einigt sich mit EU-KommissionDie Gastochter des größten deutschen Energiekonzerns E.on hat sich mit der Kommission der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerbsverfahren geeinigt. Im Ergebnis werden die bei der eigenen Gastransportgesellschaft langfristig gebuchten Kapazitäten reduziert und stehen damit Wettbewerbern offen, wie die Essener E.on Ruhrgas am Donnerstag mitteilte. Die Brüsseler Behörde werde die Ermittlungen im Gegenzug einstellen.
 
Im Detail sieht die Vereinbarung den Angaben zufolge vor, dass Ruhrgas in zwei Schritten bis zum 1. Oktober 2015 ihre langfristigen Buchungen auf 54 Prozent der verfügbaren Importkapazitäten herunterfährt. Die zuständige E.on Gastransport werde die frei werdenden Kapazitäten dann an andere Kunden weitervermarkten. Um die eigenen Lieferverpflichtungen zu erfüllen, kann Ruhrgas zusätzliche kurzfristige Buchungen vornehmen.
 
Formal ist das Untersuchungsverfahren der EU-Kommission noch nicht beendet.Formal ist das Verfahren damit allerdings noch nicht beendet.
Zuvor wird die EU-Behörde einen sogenannten Markttest durchführen.
Dabei werden andere Marktteilnehmer befragt, ob die von E.on angebotenen Zusagen für das Ausräumen von Wettbewerbshindernissen ausreichend sind. Erst danach würde die Offerte für bindend erklärt und die Untersuchungen eingestellt, hieß es seitens der Kommission.
 
Diese zeigte sich aber zufrieden mit dem Angebot von Ruhrgas. „Die Europäische Kommission begrüßt die Maßnahmen, die der deutsche Energiekonzern E.on angeboten hat“, teilte die Behörde mit. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten dadurch ausgeräumt werden, weil „die Vorschläge im Falle ihrer Annahme einen entscheidenden Schritt hin zu verbesserten Wettbewerbsbedingungen im deutschen Gassektor leisten könnten“.
 
Erst vor zwei Wochen hatte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bekanntgegeben, dass gegen Ruhrgas in der Angelegenheit ermittelt werde. Mit einer gütlichen Einigung entgehen die Unternehmen der Gefahr hoher Geldbußen. Die Kommission kann Strafzahlungen von bis zu einem Zehntel des Jahresumsatzes verhängen, wenn sie Grund zur Annahme wettbewerbswidriger Praktiken hat. Die Kommission hat die europäischen Energiekonzerne schon lange im Blick, nachdem Untersuchungen der Marktsektoren mangelhaften Wettbewerb gezeigt hatten.
(ddp/rab/pon)