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Verbraucherzentrale klagt gegen E.on
Die Hamburger Verbraucherzentrale hat angekündigt, noch vor dem Jahresende eine Sammelklage von 55 Gaskunden gegen den Energieversorger E.on Hanse auf Rückzahlung von 87.000 Euro einzureichen.
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, handelt es sich dabei um E.on-Kunden, die einen Teil ihrer Gasrechnung unter Vorbehalt gezahlt haben, weil sie Preiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 für nicht rechtmäßig halten.
Die E.on-Hanse-Kunden berufen sich bei ihren Rückzahlungsklagen auf ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom Oktober 2009, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Darin hatte das Gericht die Preisänderungsklausel in den E.on-Verträgen für unwirksam erklärt, weil sie zu unbestimmt sei.