Verbraucherzentrale klagt gegen E.on
Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, handelt es sich dabei um E.on-Kunden, die einen Teil ihrer Gasrechnung unter Vorbehalt gezahlt haben, weil sie Preiserhöhungen in den Jahren 2004 und 2005 für nicht rechtmäßig halten.
Die E.on-Hanse-Kunden berufen sich bei ihren Rückzahlungsklagen auf ein Urteil des Hamburger Landgerichts vom Oktober 2009, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Darin hatte das Gericht die Preisänderungsklausel in den E.on-Verträgen für unwirksam erklärt, weil sie zu unbestimmt sei.