Baden-Württemberg: Neue Regeln für Bauherrn
Baden-Württemberg macht ab dem 1. Januar 2010 von der Möglichkeit Gebrauch, auch für Eigentümer bestehender Gebäude die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verbindlich vorzuschreiben.
Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, muss ein Bauherr, der seine Heizung (oder zentrale Teile davon, wie etwa den Heizkessel), oder alle Etagenheizungen auf einmal austauscht, muss zehn Prozent seines Wärmebedarfes durch erneuerbare Energien decken. Wegen der Vielzahl von zugelassenen Ersatzmaßnahmen sei es ratsam, bereits vorab einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die vom Gesetz vorgesehenen Sachkundigen müssten dazu grundsätzlich nur ein Merkblatt aushändigen.
Baden-Württemberg ist das bislang einziges Bundesland, in dem eine derartige Vorschrift gilt. Das Saarland beabsichtigt jedoch , im Laufe des Jahres 2010 ein ähnliches Gesetz zu verabschieden.