Rückforderungen an Netzbetreiber entlasten Gaskunden
Die Netzbetreiber müssen die zu Unrecht einkassierten Gelder nämlich nicht direkt an die Bundesnetzagentur zahlen, sondern diese mit der Höhe der zukünftigen Nutzungsentgelte verrechnen, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Rund 20 Prozent des Gaspreises ist auf die Höhe des jeweiligen Nutzungsentgeltes zurückzuführen, so dass Verbraucher nach der Verrechnung mit niedrigeren Gaspreisen rechnen können. Immerhin betragen die Rückforderungen insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro.
Die Bundesnetzagentur prüft die Höhe der von den Netzbettreibern einkassierten Nutzungsentgelte im Rahmen der Anreizregulierung. Die Anreizregulierung ist ein behördliches Regulierungsinstrument, um Kostensenkungen bei den Entgelten für Strom- und Gasnetze durchzusetzen und soll zu mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt führen.