Gasanbieter: Preiserhöhungen unwirksam
Das Urteil bezieht sich auf vier Preiserhöhungen, die die GEW zwischen den Jahren 2004 und 2006 vorgenommen hatte. Da weder die Sonderverträge noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte Preisanpassungsklauseln enthielten, hatte das Unternehmen nach Ansicht des Gerichts nicht das Recht, die Gaspreise zu erhöhen. Allerdings haben nur jene Kunden Anspruch auf Rückerstattung, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben, wie die „Nordwest-Zeitung" berichtet.
Zuvor hatte bereits ein Landgericht den Klagen der Sondervertragskunden stattgegeben. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht jetzt bestätigt und eine Revision ausgeschlossen.
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