Kartellamt prüft Klausel in Wingas-Gasverträgen
Ein Sprecher des Kasseler Unternehmens bestätigte der Zeitung, dass das Amt ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat. „Untersucht werden Klauseln, die einen Weiterverkauf von Gasmengen nicht erlauben. Wingas verfügt über einzelne Verträge, die eine solche Klausel enthalten“, teilte das Unternehmen weiter mit. Die Formulierung werde jedoch in Neuverträgen seit einigen Jahren nicht mehr angewendet. Das berichtet die „Financial Times Deutschland“.
Sogenannte Take-or-Pay-Verträge, die Großkunden zur Abnahme fest vereinbarter Mengen verpflichten, sind in der Gasbranche zwar üblich - die nun vom Kartellamt untersuchten Klauseln verbieten aber darüber hinaus zusätzlich den Weiterverkauf nicht benötigter Gasmengen. Damit sind Kunden vollständig auf das Entgegenkommen des Gasversorgers angewiesen, um zumindest einen teilweisen Ausgleich für die überschüssige, bereits voll bezahlte Energie zu erhalten.
Wegen der Wirtschaftskrise kommen viele Großkunden ihren Abnahmeverpflichtungen nicht nach, so dass das Kartellamt jetzt einen akuten Handlungsbedarf sieht. Die Bonner Behörde habe jedoch am Mittwoch keine Angaben dazu machen wollen, wie viele Verwaltungsverfahren bereits eingeleitet worden sind. Sowohl Wingas als auch das Bundeskartellamt waren am frühen Donnerstagmorgen für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
(ddp/rab/mwo)
(ddp/rab/mwo)
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