Biogasrat beschließt Positionspapier
Der Wärmemärkt sollte nach Ansicht des Biogasrats auch im Wohnungsbestand für Biogas geöffnet werden, indem die Beimischung vom Biomethan zu Erdgas in einer vorgegebenen Quote als Beitrag zur CO2-Minderung anerkannt wird. Ansonsten kann das in der Gasnetzzugangsverordnung definierte Ziel, bis zum Jahr 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen, nicht realisiert werden, da Neuinvestitionen zurückgestellt würden oder ganz unterblieben.
Der Biogasrat fordert weiter, den Markt für Biomethan zu öffnen und sicherzustellen, dass Einspeiseanlagen schnell an das Erdgasnetz angeschlossen werden. Ein Biogaseinspeisegesetz, das jenseits des Marktgeschehens, den Erzeugern einen politisch definierten Preis garantiert, für den dann der Netzbetreiber das Biogas weiterverkaufen kann, wird allerdings abgelehnt. Der Garantiepreis würde jede Anstrengung für mehr Effizienz überflüssig machen und der freie Biomethan-Handel wäre chancenlos.