Gasag verliert vor Gericht - Revision abgelehnt
Ein Gasag-Sprecher sagte, es habe bereits einen entsprechenden Hinweisbeschluss des BGH gegeben, dass die Revision zurückgewiesen werde. Von daher sei die Entscheidung „keine Überraschung“ für das Unternehmen. An der Sachlage habe sich aber nichts geändert. Daher lehne der Konzern Rückzahlungen weiterhin ab.
Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, sagte, mit dem jetzt veröffentlichten sogenannten Zurückweisungsbeschluss habe der BGH den Endpunkt im Klageverfahren von 38 Gasag-Kunden gesetzt. Auch wenn das neue Urteil formal nur für die klagenden Kunden gelte, sollten alle 300.000 Sondervertragskunden zumindest teilweise eine Erstattung erhalten, forderte er.
(ddp/mio/jgu)
(ddp/mio/jgu)
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