Biogasaufbereiter wehrt sich gegen Netzbetreiber
Ein Biogasanlagen-Betreiber hat gegen den örtlichen Gasnetzbetreiber E.on Avacon geklagt, weil dieser die Verhandlungen über den Gasnetz-Anschlussvertrag in unzulässiger Weise in die Länge gezogen hatte, so dass es zu einer mehrmonatigen Verzögerung bei der Projektrealisierung kam. Die Bundesnetzagentur hat dem Missbrauchsantrag gegen die E.on Avacon nun stattgegeben.
Der Fachverband Biogas begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, wie das Landwirtschaftsportal „agrarheute“ berichtet. Die Entscheidung zeige, dass ein Missbrauchsverfahren gegen Gasnetzbetreiber ein sinnvolles Instrument sein kann, um der Gasnetzzugangsverordnung, die durch verschiedene Regelungen die Biogaseinspeisung erleichtert, Geltung zu verschaffen.
Für noch sinnvoller erachtet der Fachverband Biogas allerdings ein eigenes Biogaseinspeisegesetz, das analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gestaltet werden soll. Ein solches Gesetz kann nach Ansicht des Verbands die nötige Investitionssicherheit für Anlagenhersteller und -betreiber bieten und die Technologieentwicklung im Bereich Biogasaufbereitung und -einspeisung beschleunigen und Kostensenkungen erzielen. Dann seien auch viele Biogaseinspeiseanlagen kleiner und mittlerer Größe deutlich schneller realisierbar. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2020 sechs Milliarden Kubikmeter Biomethan pro Jahr in das Erdgasnetz eingespeist werden.