BDEW: Verantwortung für Versorgungssicherheit Unternehmen überlassen
„Die Gasunternehmen in Deutschland verfügen über zuverlässige Sicherheitsmechanismen, mit denen sie die Versorgung gewährleisten. Deshalb sollten die Unternehmen auch in Zukunft die Verantwortung für eine sichere Erdgas-Versorgung behalten. Überlegungen, niedrige Schwellen für ein Eingreifen von staatlichen Institutionen festzulegen, sind aus unserer Sicht kontraproduktiv", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW.
„Gerade die Maßnahmen der deutschen Gaswirtschaft während der Lieferunterbrechung im Zuge des russisch-ukrainischen Gasstreits Anfang Januar 2009 haben bewiesen: Garant für Versorgungssicherheit sind die Gasunternehmen. In der Verordnung sollte daher der so genannte dreistufige Gemeinschaftsmechanismus gestärkt werden", betonte Müller. Der Mechanismus legt fest, dass im Falle von Lieferunterbrechungen zunächst die Unternehmen für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind, dann die Mitgliedstaaten und erst zum Schluss die EU. „Ein zu frühzeitiges Eingreifen der EU-Kommission führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Versorgungssicherheit, da die Gefahr besteht, dass nationale Verantwortung an die EU delegiert wird", so Müller.
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