Nächste Woche fällt wegweisendes Gaspreis-Urteil
Nächsten Mittwoch wird der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheiden, ob Energieversorger die Erhöhung des Gaspreises an die Preisentwicklung beim Heizölpreis koppeln dürfen. Erklärt der BGH diese Bindung für unwirksam, hat das nicht nur Auswirkungen auf die konkret laufenden Verfahren, in denen Gaskunden von RheinEnergie und den Stadtwerken Dreieich gegen Preiserhöhungen geklagt haben.
Geklagt haben die Gaskunden, weil sich die Gasversorger bei den Preiserhöhungen auf eine in Sonderverträgen festgelegte Formel berufen haben, nach der die Gaspreise entsprechend dem Index für Heizölpreise erhöht werden. Wird diese Klausel nächste Woche gekippt, würde das ganz Deutschland betreffen, denn auch bei anderen Gasversorgern findet sich die betreffende Klausel.
Die klagenden Gaskunden sehen in der Klausel eine „unangemessene Benachteiligung“, die sich daraus ergibt, dass die Versorger eine Gaspreis-Anpassung nicht von einer Preiserhöhung oder -senkung ihrer Vorlieferanten abhängig machten, sondern nur an die Entwicklung des Marktpreises Preisentwicklung für Heizöl knüpften. Da dies unabhängig von tatsächlich Kostensteigerungen, die das Unternehmen betreffen, geschieht, könnten die Unternehmen so „zusätzliche Gewinne erzielen“.