VEA: Gaskunden sollten Verträge prüfen
Darin enthaltene ähnliche Preisanpassungsklauseln sind möglicherweise nichtig, denn Gasversorger dürfen seit vorgestern ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Ölpreisentwicklung koppeln „Preiserhöhungen, die mit der unwirksamen Klausel begründet sind, sollten zurückgefordert werden. Weigerten sich die Versorger, müssten die Verbraucher klagen“, empfiehlt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Wer sicher gehen will, prüft den Wechsel zu einem günstigeren Gasversorger“, so Panitz weiter. Für viele Gaskunden lohne sich ein Preisvergleich. Mittelständische Unternehmen erzielen mit Wettbewerbsangeboten hohe Einsparungen, belegt der VEA-Gaspreisvergleich.
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