Ermittlung gegen Gasversorger wegen zu hoher Preise
Für Gasversorger gilt das Verbot des Preishöhenmissbrauchs, teilte das Ministerium mit. Ein solcher Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Tarife erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben.
Dem Ministerium zufolge hat es generell in den vergangenen sechs Monaten in Rheinland-Pfalz kaum Schwankungen bei den Gaspreisen gegeben. Dies habe die regelmäßige Überprüfung der Kosten für Haushaltskunden durch die Landeskartellbehörde zum Stichtag 1. April 2010 ergeben. Demnach zeigte sich bei der Ermittlung der Preise von 35 Gasversorgungsunternehmen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden für ein Reihenhaus oder 35.000 Kilowattstunden für ein frei stehendes Einfamilienhaus ein geringfügig gesunkener Durchschnittspreis gegenüber der Überprüfung zum 1. Oktober 2009.
Demnach betragen die durchschnittlichen Jahresbruttokosten für 20.000 Kilowattstunden 1.209 Euro gegenüber 1212 Euro am 1. Oktober. Die Kosten für 35.000 Kilowattstunden sanken von 2013 auf 2010 Euro. Die Daten beruhen laut Ministerium auf Unternehmensangaben und beziehen auf den von den Verbrauchern am häufigsten gewählten Tarif.
(mwvlw.rlp.de/Wirtschaft/Landeskartellbehoerde/Gaspreistabellen)
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