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Hauseigentümer: Förderung für erneuerbare Energien
Hauseigentümer in Baden-Württemberg erhalten auch in diesem Jahr Zinsverbilligungen für die Umsetzung des Erneuerbaren Wärmegesetzes. Gefördert wird der Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger in Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten, wie das Umweltministerium am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.
„Die Potenziale bei der Energieversorgung von Wohngebäuden, Energie einzusparen oder auch erneuerbare Energien zu nutzen, sind sehr groß“, betonte Gönner. Das Land schreibe seit Jahresbeginn beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Wohngebäude den Umstieg auf erneuerbare Energien vor. Mindestens zehn Prozent der für Heizung und Warmwasserbereitung benötigten Wärmeenergie muss danach aus Ökoenergien erzeugt werden. Alternativ könne auch die Wärmedämmung an Fassade oder Dach verbessert werden.
So können den Angaben zufolge bei älteren Gebäuden durch eine verbesserte Wärmedämmung teilweise mehr als 50 Prozent der Heizenergie eingespart und damit der CO2-Ausstoß gesenkt werden. 2009 wurden rund 2.000 Maßnahmen gefördert. Dabei wurde der jährliche CO2-Ausstoß um 78 Prozent oder rund 5.812 Tonnen gesenkt. Um eine vergleichbare Einsparung über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erreichen, müsste man laut Ministerium zusätzlichen Wald in der Fläche der Insel Mainau anpflanzen.
(ddp/wld/pon)
(ddp/wld/pon)