swb: Gericht rechtfertigt Preiserhöhung
Das Amtsgericht Bremerhaven hat in einem Urteil eine Gaspreiserhöhung des Bremer Energieversorgers swb im Grundversorgungstarif als angemessen erachtet. In dem Verfahren hatte das Unternehmen gegen einen Kunden geklagt, der die geforderten Abschlagszahlungen in Eigenregie gekürzt hatte.
Nach Ansicht der Richter war die Gaspreiserhöhung der swb im Grundversorgungstarif gerechtfertigt, da der Gasversorger seine Preise lediglich den Einkaufspreisen seiner Lieferanten angepasst habe. Das Unternehmen hatte die Erhöhung seiner Bezugspreise durch ein eigens in Auftrag gegebenes Wirtschaftsgutachten nachgewiesen, dass die Verbraucherzentrale Bremen allerdings als nicht objektiv zurückwies, wie Radio Bremen berichtet. Sie bezeichnete das Urteil als „Einzelfall“, dass für die meisten Kunden der swb keine Bedeutung habe, da nur etwa zehn Prozent aller Kunden im Grundversorgungstarif beliefert würden.
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