Neue Mess-Intervalle für Heizungen
Maßgeblich ist nun das Alter der Anlage. Über zwölf Jahre alte Gas- und Ölheizungen stehen demnach alle zwei Jahre, jüngere Anlagen alle drei Jahre auf dem Plan. Bei den Messungen, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt sind, werden der Wärmeverlust über die Abgase sowie Rußmenge, Ölrückstände und auch der CO-Gehalt bei Ölheizungsanlagen geprüft. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet. Messpflichtig sind neuerdings auch kleinere Anlagen mit einer Leistung zwischen vier und elf Kilowatt.
Weiterhin jährlich findet nach Angaben des Zentralinnungsverbandes die Überprüfung zur Betriebs- und Brandsicherheit statt. Dabei kontrolliert der Schornsteinfeger beispielsweise den Kohlenmonoxidgehalt und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem prüft und reinigt er Schornsteine und Abgasleitungen.
(ddp/esc/kat)
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