Biogas: Einheitlicher Herkunftsnachweis kommt
Mit Hilfe des Biogasregisters können Produzenten, Händler und Anwender dokumentieren, welche Art von Biogas sie anbieten oder verwenden, wie viel davon ins Erdgasnetz eingespeist und wie viel entnommen wird. Biogas wird in Deutschland je nach Herkunft und Verwendung unterschiedlich geregelt und gefördert, unter anderem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Biokraftstoffquotengesetz. Wer Biogas im Rahmen dieser Gesetze nutzt, hat Anspruch auf besondere Vergütungen und muss dafür einen Nachweis über die Eigenschaften des Biogases vorlegen.
Das Konzept für das Biogasregister hat die dena im Jahr 2009 mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums und im Dialog mit Marktteilnehmern und Experten aus Politik und Wirtschaft entwickelt. Die Realisierung im Jahr 2010 wird von 14 führenden Unternehmen aus der Biogasbranche und der Energiebranche unterstützt.
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