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Gas: Durchleitungsentgelte müssen genehmigt werden
Gasfernleitungsbetreiber müssen ihre Durchleitungsentgelte, die sie von anderen Firmen verlangen, von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und damit eine Beschwerde der Statoil Deutschland Transport GmbH zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts konnte das Unternehmen nicht nachweisen, dass der überwiegende Teil seines Netzes dem Wettbewerb unterliegt.
Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst 2008 festgestellt, dass die Netze der zehn überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber in Deutschland keinem ausreichenden Wettbewerb ausgesetzt seien. Deshalb verpflichtete sie die Betreiber, ihre Netzentgelte genehmigen zu lassen. Die Unternehmen hatten in zehn Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geltend gemacht, dass unter ihnen Wettbewerb herrsche und sich damit auf eine von der Netzagentur vorgesehene Ausnahmeregelung berufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte dieser Einschätzung nicht.
Die Entscheidungen der neun übrigen Verfahren sind bereits rechtskräftig. Statoil kann binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
(ddp.djn/toh/jwu)
(ddp.djn/toh/jwu)
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