Gas: Durchleitungsentgelte müssen genehmigt werden
Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst 2008 festgestellt, dass die Netze der zehn überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreiber in Deutschland keinem ausreichenden Wettbewerb ausgesetzt seien. Deshalb verpflichtete sie die Betreiber, ihre Netzentgelte genehmigen zu lassen. Die Unternehmen hatten in zehn Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geltend gemacht, dass unter ihnen Wettbewerb herrsche und sich damit auf eine von der Netzagentur vorgesehene Ausnahmeregelung berufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte dieser Einschätzung nicht.
Die Entscheidungen der neun übrigen Verfahren sind bereits rechtskräftig. Statoil kann binnen eines Monats nach Zustellung der Entscheidung noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
(ddp.djn/toh/jwu)
(ddp.djn/toh/jwu)
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