Neue Energieanbieter begrüßen OLG-Entscheidung
„Die Argumentation der Netzbetreiber war von Beginn an eine Farce und einzig und allein mit dem Ziel geführt, ungestört willkürlich hohe Netzentgelte einzustreichen“, erläutert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Fachleute gehen davon aus, dass die Netzentgelte auf der Ferngas-Ebene bis zur ersten Regulierung durch die Bundesnetzagentur im Herbst 2009 um bis zu 100 Prozent überhöht waren.
Das OLG hat detailliert die Fakten des Falles und die Umstände auf dem Gasmarkt benannt: Gas-Kapazitäten seien demnach langfristig, teilweise auf Jahre ausgebucht, so dass nicht erkennbar sei, dass freie Durchleitungskapazitäten buchbar sind. Gegen ausreichenden Wettbewerb – wie er für die Ausnahmeregelung der Gasnetzentgeltverordnung notwendig wäre – spreche auch, dass Gasimporteure, Gasweiterverkäufer und Gasnetzbetreiber oft einer Unternehmensgruppe angehörten. Mehr als 98 Prozent der Gaskapazitäten seien von Unternehmen gebucht, die gesellschaftsrechtlich mit dem Netzbetreiber verbunden seien, so das OLG.