bne: Neue Gesetzesvorlage verhindert Bau von Gaskraftwerken
„Vom Kraftwerksbetreiber werden Sicherheiten verlangt, noch bevor er überhaupt die Zusage der Kapazitäten erhält. Das widerspricht dem normalen geschäftlichen Alltag: Kein neuer Kraftwerksbetreiber wird ein Gaskraftwerk planen, ohne die entsprechende Kapazitätszusage eines Netzbetreibers zu haben“, so Robert Busch, Geschäftsführer des bne.
Auch der in der GasNZV festgeschriebene Ausschluss des Kartellrechts stößt auf Widerspruch. Sollte der Entwurf in der jetzt vorliegenden Fassung verabschiedet werden, könnten geplante Investitionen neuer Anbieter in neue Gaskraftwerke nicht realisiert werden, da ist sich Busch sicher. Der derzeitige Entwurf enthält nach Ansicht des Verbandes Vorgaben, die Wettbewerber im deutschen Gasmarkt eindeutig benachteiligen oder den Netzzugang für Netznutzer unnötig und unangemessen verkomplizieren.
Er fordert deshalb vom Bundeswirtschaftsministerium, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen neuer Gaskraftwerksbetreiber und den Ansprüchen der Netzbetreiber zu schaffen. Letztlich bedeutet dies nämlich auch eine Gefährdung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, denn bei Windflauten werden gerade schnell und flexibel regelbare Gaskraftwerke dringend gebraucht.