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Anschlusskosten für Biogasanlagen sollen sinken
Die Bundesregierung plant, die Anschlusskosten für Biogasanlagen an das Gasnetz in der überarbeiteten Gasnetzzugangsverordnung zu senken. Anders als bisher 50 Prozent sollen Biogasanlagenbetreiber zukünftig nur noch 25 Prozent der Anschlusskosten tragen und die Netzbetreiber die restlichen 75 Prozent.
Außerdem beinhaltet der Vorschlag der Bundesregierung die Erstellung eines sogenannten Pflichtenhefts beim Anschlussverfahren. Dies soll Verzögerungen vorbeugen, mit denen Betreiber beim Anschluss einer Biogasanlage an das Gasnetz heute noch oftmals zu kämpfen haben. Das erläuterte der Geschäftsführer des Biogasrates, Reinhard Schultz, am vergangenen Mittwoch im Rahmen einer Veranstaltung seines Verbandes in Berlin, wie das Nachrichtenportal für Landwirtschaft, „agrarheute.com“ berichtet. Der Biogasrat begrüßt diese Vorhaben.
Eine Erhöhung der Vergütung für vermiedene Netzentgelte, für die sich die Biogas-Branche einsetzt, ist in dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für die Gasnetzzugangsverordnung jedoch nicht enthalten. Derzeit erhalten Biogasanlagenbetreiber für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz eine Vergütung für vermiedene Netzentgelte in Höhe von 0,7 Cent je Kilowattstunde. Diese Vergütung trägt der Tatsache Rechnung, dass durch die Einspeisung von Biogas der Import der entsprechenden Menge an Erdgas aus dem Ausland wegfällt und somit die Netzbetreiber Netzentgelte einsparen.
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